KDFB

Ehrenamtliches Engagement anerkennen!

KDFB unterstützt Woche des bürgerschaftlichen Engagements und bekräftigt Forderungen nach gesetzlicher Anerkennung.

Köln, 13.09.2007
An der Aktionswoche des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) nimmt der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) e.V. auch dieses Jahr mit eigenen Veranstaltungen teil und bekräftigt zugleich seine Forderungen nach gesetzlicher Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.

Der KDFB ist Mitglied des BBE-Netzwerkes, in dem sich Verbände, Organisationen und Vereine vom 14. bis zum 23. September unter den thematischen Leitlinien „Integration und Teilhabe“ in einer bundesweiten Imagekampagne aktiv für das Gemeinwohl einsetzen. Gemäß seinem Jahresthema nimmt der KDFB vor allem die Situation von Frauen und Mädchen im interreligiösen bzw. interkulturellen Dialog in den Blick.

„Das bürgerschaftliche Engagement trägt wesentlich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Daher wurde für die vielen Aktiven ein praxisnahes Gemeinnützigkeitsrecht geschaffen“, betonte KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach am Donnerstag zum Auftakt der Aktionswoche in Köln. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements soll unter anderem der allgemeine Spendenabzug vereinheitlicht und auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens erhöht werden. Die Übungsleiterpauschale soll auf 2.100 Euro angehoben werden. Auch soll mit einem Freibetrag von 500 Euro pauschal der Aufwand abgegolten werden, der ehrenamtlich tätigen Personen bei ihrem Einsatz entsteht. „Mit diesen rechtlichen Verbesserungen drückt der Gesetzgeber seine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement aus“, fasst Fischbach zusammen, die Mitglied des Deutschen Bundestages ist.

„Jedoch sollte auch unentgeltlich erbrachtes Engagement steuerlich anerkannt werden“, betont die KDFB-Präsidentin. Im neuen Ehrenamts-Gesetz, das am 21. September noch den Bundesrat passieren und dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, sei dies leider nicht vorgesehen. Dagegen habe der ursprüngliche Gesetzesentwurf, der von katholischen Organisationen im Grundsatz begrüßt worden sei, auch eine steuerliche Begünstigung von unentgeltlich tätigen Ehrenamtlichen berücksichtigt. „Im KDFB und auch in anderen katholischen Verbänden investieren Mitglieder unentgeltlich viel Zeit für andere Menschen, erhalten jedoch keine Einkünfte oder Aufwandsentschädigungen aus ihrem Ehrenamt. Wenn wir das Ehrenamt wirklich umfassend berücksichtigen wollen, müssen wir auch Zeitspenden steuerlich anerkennen“, folgert Fischbach.

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. engagiert sich mit bundesweit 220.000 Mitgliedern ehrenamtlich für Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft. Er setzt sich unter anderem für einen staatlich anerkannten Ehrenamtsnachweis und die Berücksichtigung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit bei der Berechnung der Rentenanwartschaftszeiten ein.

Redaktion: Susanna Biskup