KDFB

Eine humane Gesellschaft muss Schwerstkranken andere Angebote unterbreiten

Köln, 26.02.2020 – Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) sieht das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe in § 217 StGB aufhebt, sehr kritisch. „Das Urteil ist ein Einschnitt für den Schutz des Lebens“, so KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. „Wir befürchten, dass Sterbehilfevereine, die die Suizidbeihilfe geschäftsmäßig betreiben, in Deutschland nun wieder aktiv werden und organisierte Beihilfe zur Selbsttötung als normale, bezahlte Dienstleistung erscheint.“ Alte und kranke Menschen könnten sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen.

Der KDFB nimmt die Ängste von Frauen und Männern vor unerträglichen Schmerzen und Leid am Lebensende sehr ernst. „Aber eine humane Gesellschaft muss Menschen, die verzweifelt und/oder schwerstkrank sind, andere Angebote unterbreiten als organisierte geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“, ist Flachsbarth überzeugt. „Als KDFB setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass flächendeckende Angebote der Hospizarbeit und der Palliativmedizin verbessert und ausgeweitet werden und dass Menschen, die schwer krank, einsam oder lebensmüde sind, nicht allein gelassen, sondern bis zuletzt lebensbejahend begleitet werden.“

Das Bundesverfassungsgericht spricht Menschen ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, auch die freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. „Der Gesetzgeber ist nun gefordert, den vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Gestaltungsspielraum zu nutzen und beispielsweise eine Beratungspflicht sowie Wartepflichten für Suizidwillige einzuführen“, betont Flachsbarth und ergänzt, dass zudem die Angebote der Sterbehilfevereine geprüft werden müssen. 

Redaktion: Gabriele Klöckner

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 180.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein.

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