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KDFB sieht Reformbedarf über Unterhaltsrecht hinaus

Köln, 09.11.2007 Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt eingeschränkt den Kompromiss zur Neuregelung des Unterhaltsrechts, der zuerst die Ansprüche von Kindern bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Positiv bewertet der KDFB, dass geschiedene Ehepartner nach langer Ehe und Kinderbetreuung beim Unterhaltsrecht immerhin im so genannten zweiten Rang stehen sollen und aus „nachehelicher Solidarität“ einen verlängerten Betreuungsunterhalt über die generell geltenden drei Jahre hinaus erhalten können. Es dürfe aber nicht aus dem Blick geraten, dass Familien- und Erwerbsarbeit noch viel besser aufeinander abgestimmt werden müssten.

„Es ist akzeptabel, dass sich das neue Unterhaltsrecht in erster Linie am Kindeswohl orientiert und dass bei der Berechnung des Unterhalts zuerst die Kinder unabhängig vom jeweiligen Familienstand der Elternteile abgesichert werden sollen“, kommentiert KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach den heutigen Bundestagsbeschluss. Bedauerlich sei, dass sich den zweiten Rang künftig alle Anspruchsberechtigten unabhängig davon teilen sollen, ob sie verheiratet (gewesen) seien oder ob sie gemeinsam oder allein Kinder erzogen hätten. „Die Ehe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes und muss daher auch bei der Ausgestaltung des Unterhaltsrechtes besonders berücksichtigt werden“, kritisiert Fischbach. Dennoch sieht Fischbach die Ehe in der Kompromisslösung durch das Prinzip der nachehelichen Solidarität gewürdigt. „Eine Ehefrau, die viele Jahre lang zugunsten von Kinderbetreuung und Haushaltsführung auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat, ist auch nach einer Scheidung gewissermaßen geschützt vor den Ansprüchen späterer Partnerinnen des Ex-Ehemannes“, bemerkt Fischbach.

Die Nachordnung von unterhaltsberechtigten (Ehe-)Partnerinnen bzw. Partnern verdeutliche jedoch gerade, wie wichtig eine eigenständige finanzielle Absicherung derjenigen sei, die Kinder erziehen. „Ehen können scheitern und oft reicht dann das Einkommen nicht, um alle Unterhaltsansprüche abzudecken“, hebt Fischbach hervor. Verteilt könne nur werden, was noch vorhanden sei. Politik und Gesellschaft müssten daher richtige Rahmenbedingungen schaffen, um Familien- und Erwerbsarbeit besser miteinander zu vereinbaren. „Wir brauchen qualifizierte Teilzeitarbeitsstellen, flexible Arbeitszeiten und -formen, Fortbildungsangebote für Mütter und Väter, vielfältige Möglichkeiten und Wege für den Wiedereinstieg in den Beruf während und nach der Familienphase sowie ein breites Angebot von Kinderbetreuung“, so Fischbach.

Redaktion: Susanna Biskup